Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem ich mich in meinem August Blog mit der Fragestellung „Quo Vadis Apotheke vor Ort“ beschäftigt habe, halte ich es für folgerichtig, am Ende des III. Quartals einen Blick auf das Marketingbudget der Apotheke zu werfen.
Niemand wird ernsthaft anzweifeln, dass sich der Apothekenmarkt im Umbruch befindet und die Apotheken im Hinblick auf eine stringente Digitalstrategie vor großen Herausforderungen stehen, die mit entsprechenden Kostensteigerungen verbunden sind. Da jedoch zeitgleich der originäre Wareneinsatz vieler Offizin-Apotheken permanent steigt und Sie sich nicht von Pandemie bedingten (temporären) Einnahmen blenden lassen sollten, halte ich es für unerlässlich, Ihre Kosten und hier vor allem die Ausgaben für Marketingmaßnahmen einer strikten Kontrolle zu unterziehen.
Meines Ermessens ist es wichtig, die Kostenrelationen im Verhältnis zum Rohertrag nicht ansteigen zu lassen und somit frühzeitig einem Ergebnisverfall entgegen zu wirken. Die logische Konsequenz dieser Herangehensweise ist, dass aufgrund der steigenden Ausgaben für Ihren Webauftritt, den Online-Shop, ggf. die Teilnahme an Plattformen etc., andere Positionen im Marketingbudget einer kritischen Würdigung unterzogen werden müssen.
Hierzu zählen z.B. die Kosten für Flyer, Kundenzeitungen, Zugaben, Beiträge für Konzepte des pharmazeutischen Großhandels ohne nachgewiesenen Mehrwert, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Auch wenn Sie sicherlich nicht alle Maßnahmen ersatzlos streichen können, macht es z. B. Sinn, die Auflagenhöhe der Kundenzeitung oder eines Flyers zu reduzieren und die eingesparten Ressourcen für digitale Maßnahmen zu reinvestieren.
Im Sinne meines ganzheitlichen Beratungsansatzes möchte ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass es eine unternehmerische Aufgabe ist, neben der Umsatzplanung und der Wareneinsatzplanung die Gesamtkosten Ihrer Apotheke zu budgetieren, um keine „bösen Überraschungen“ aufgrund eigentlich vorhersehbarer Entwicklungen zu erleben. Vor diesem Hintergrund sollten Sie insbesondere Kündigungsfristen Ihrer Verträge beachten, da sehr häufig der 30.09. der letzte Zeitpunkt für Anpassungen ab Januar des Folgejahres ist.
Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Management Expertise zur Verfügung, damit Sie in dieser komplexen Materie den Überblick behalten.
Mit besten Grüßen
Ihr Apo Professional
Heiko Senfleben