Liebe Kundinnen und Kunden der apo professional gmbh,
liebes Netzwerk,
aufgrund zahlreicher Nachfragen in den letzten Tagen, möchte ich Sie heute gerne über den aktuellen Stand eines Aspektes des letzten Teils der Apothekenreform informieren. In der Verordnung wird geregelt, dass beim Einkauf rezeptpflichtiger Medikamente ein echter handelsüblicher Skonto als Gegenleistung für eine vor Fälligkeit geleistete Zahlung gewährt werden darf. Zur großen Überraschung der Marktbeteiligten wurde die Verordnung am 24.07.2026 nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit auch -noch- nicht in Kraft.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Veröffentlichung im August erfolgt und somit per 01.09.2026 Skonti zulässig sind.
Was bedeutet dies für Sie konkret?
Ich werde die bereits aufgenommenen Gespräche mit den Großhandlungen intensivieren, um Ihnen schnellstmöglich Angebote präsentieren zu können.
Aktuell sieht es so aus, dass die meisten Grossisten Vorfälligkeit als Zahlung im gleichen Monat (Halbmonats- oder Dekadenzahling) interpretieren. Der gewährte Skontosatz wird aller Voraussicht nach max. 0,5% betragen. Vor diesem Hintergrund sollten wir für Ihre individuelle Situation analysieren, wie stark die Gebühren beim Apothekenrechenzentrum bei anderen Auszahlungsmodalitäten steigen bzw. wie hoch die Opportunitätkosten beim Einsatz von vorhandenen finanziellen Mitteln sind. Betriebswirtschaftlich wird in diesem Zusammenhang bewertet, welche Zinsen ich mit alternativen Anlageprodukten (Vorauskasse oder ausserhalb des Apothekenbetriebs Festgeldzinsen oder auch gemanagte Fonds) erwirtschaften kann.
Last but not least muss beachtet werden, dass Skonto nur auf ca. 50 % Ihres Einkaufs gewährt wird (ohne HP-Artikel bzw. Non Rx Präparate), während die vorfristige Zahlung den gesamten Rechnungsbetrag z.B. einer Dekade zzgl. gesetzlicher MWST betrifft.
Meines Erachtens ist es von großer Bedeutung, dass vermeintliche Nebenaspekte wie die Non Rx Kondition, Referenzspannen, Gebühren etc. im Zuge einer Vereinbarung ebenso berücksichtigt werden.
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Ihr Apo Professional
Heiko Senfleben